Dipl.-Ing.Gerhard Zimmermann    
Am Rangenberg 19; 64747 Breuberg
Tel.: 06163 5386                                  
Breuberg den, 04.02.2020           
 

Betr.: KWKA Kiekebusch – Spree (Cottbus-Branitz)
Bemerkungen zum Positionspapier des LUA Brandenburg
Kommentar aus Sicht der KWKA-Planer zur Wasserkraftnutzung allgemein und hier im speziellen
 
Im Folgenden werde AuszĂĽge aus dem Positionspapier wiedergegeben und Abschnittsweise mit einem Kommentar versehen

Aspekte der Wasserkraftnutzung in Brandenburg:
Positionspapier des Landesumweltamtes 2003

*1 Vorbemerkungen

  • Entwicklung einer nachhaltigen Energieversorgung
  • Ziel: Reduzierung des TreibhausgasausstoĂźes
    Verminderung des Energieverbrauchs und insbesondere an fossilen Energieträgern
    –Energieverbrauchreduktion
    –Effizienzsteigerung
    –Substitution der “treibhausgasintensiven” Energiequellen
  • Ausbau der regenerativen Energiequellen
    u.a. auch durch Wasserkraft – Potential jedoch gering gegenüber Windkraft


Bemerkung-Planer.: eine 2 MW Windkraftanlage mit im Binnenland ĂĽblichen 1.500 bis 3.000 Vollaststunden erzeugt somit eine Jahresenergie von rd. Wa =  2000kW*2000h = 4.000.000 kWh/a.

Die Kleinwasserkraftanlage in Kiekebusch mit 205 kW erzeugt nach unserer Prognose rd. Wa=1.170.000 kWh/a; das Verhältnis der Energie-Jahreserträge ist somit ca. 1 : 4 während die Nennleistung sich im Verhältnis 1 : 10 bewegt.
Nichtsdestotrotz ist das wirtschaftlich nutzbare Windenergiepotential in Brandenburg natürlich bedeutend grösser als das Wasserkraftpotential – keine Frage! – aber warum auch? Nutzbares Wasserkraftpotential ist trotzdem da – warum also nicht nutzen?

*2 Physikalische und technische Grundlagen

    Laufwasserkraftanlagen
    Flusskraftwerke
    Ausleitungskraftwerke
    Speicherkraftwerke

*3 Hydrologische Potentiale
Potentialstudie des Landes Brandenburg – Hinweis auf zu hohe MQ-Werte in den zugrunde gelegten Abflussdauerlinien der Studie und daraus resultierende Ausbauwassermengen Qa und Jahresenergiepotentiale.

Bemerkung-Planer.: Hier ist offensichtlich durch die Autoren des Positionspapiers die Definition der Überschreitungdauer und Unterschreitungsdauer bei der Bewertung der Potentialstudie verwechselt worden, denn die in der Studie zugrunde gelegten Q90 sind wahrscheinlich als “Überschreitungswahscheinlichkeit” anzusehen (der Abfluß welcher 90 Tage im Jahr überschritten wird) und können durchaus bei der Planung von Kleinwasserkraftanlagen im allgemeinen als Ausbauwassermenge Qa in erster Näherung zugrunde gelegt werden.

Daß die Abflußdauerlinien in bestimmten Abflussgebieten in Brandenburg durch den früheren dort betriebenen Tagebau “künstlich-überhöhte” Abflusswerte zur Folge hatten ist offensichtlich und muß dann bei neueren Auslegungen entsprechend berücksichtigt werden – bei der Dimensionierung der Ausbaugrößen der KWKA Kiekebusch wurde daher auf die vom LUA zur Verfügung gestellten -mittels Modellrechnungen erstellten Prognosen der Abflußdauerlinien– zurückgegriffen. Die optimale Ausbauwassermenge wurde sodann mit rd. Qa=10,5 cbm/s angenommen, was bei der zugrunde gelegten Abflussdauerlinienprognose unter Berücksichtigung der abzuleitenden “Restwassermengen” einem Abfluß von rd. Q90 (Überschreitungswahrscheinlichkeit) entspricht.

 

*4 Reduktionspotenzial fĂĽr Treibhausgase

Darstellung der Kenngrößen regenerativer Stromerzeugung mit den hervorragenden Daten der Wasserkraftnutzung! - mit einer Anmerkung, nämlich “Nicht berücksichtigt ist die Tatsache, daß durch die Stauwirkung an Wasserkraftanlagen auch Treibhausgase entstehen”.
Hinweis auf die negativen Auswirkungen auf die ökologischen Wasserqualität an Stauanlagen sowie auf den vermehrten Treibhausgasausstoß.
“FAZIT: Der Aufstau von Fließgewässern fördert indirekt die biogene Bildung von Methan. Daher ist bei Stauhaltungen durch Wasserkraftwerke mit erhöhten Methanemmissionen aus den Staubecken in die Atmosphäre zu rechnen. Darüber hinaus werden die Emissionen aus angrenzenden Flächen durch Staunässe in den Böden gesteigert.
Belastbare Prognosen zur CO2-Bilanz im Zusammenhang mit dem Betrieb von Kleinwasserkraftanlegen sind derzeit kaum herzustellen.”

Bemerkung-Planer.: Hier wird zunächst sehr deutlich der ökologische Nutzen der Kleinwasserkraft hinsichtlich der Verminderung der Treibhausgasproduktion herausgestellt, um dann aber im weiteren durch die vermeintliche verursachte Stauwirkung umso vernichtender herab gewertet zu werden.

Die Tatsache, daß nämlich Planer von Kleinwasserkraftanlagen in relativ gefälleschwachen Regionen (z.B. Brandenburg), welche eine Vergütung gem. EEG nicht nur anstreben, sondern schlichtweg dringendst benötigen, um neben der ökologischen auch eine positive ökonomische Bilanz darstellen zu können, es tunlichst unterlassen KWKA´s an nicht vorhandenen Stauanlagen zu planen – da dann die höhere EEG-Vergütung nicht gezahlt wird – wird von den Autoren der Studie hier nicht einmal erwähnt!

Kleinwasserkraftanlagen an neu zu errichtenden Querbauwerken sind somit zum einen kaum genehmigungsfähig und zum anderen, im normalen brandenburgischen Gelände, auch nicht wirtschaftlich – werden also im Normalfall erst gar nicht geplant – geschweige denn gebaut.

*5 Aspekte der Gewässerökologie und des Naturschutzes
“Der Betrieb von Laufwasserkraftanlagen ist immer an das Vorhandensein von Wehren bzw. Stauanlagen gebunden, welche unter gewässerökologischen Gesichtspunkten i.d.R überflüssig sind und verschiedene Auswirkungen auf die aquatischen Lebensräume und ihre Lebensgemeinschaften haben. Wasserkraftanlagen stehen zudem dem Rückbau von Wehren und damit der naturnahen Entwicklung von Gewässern und ihrer Auen entgegen.”

Bemerkung-Planer.: Bei der Beurteilung der Sinnhaftigkeit von Querbauwerken in Fließgewässern werden neben den ökologischen Aspekten auch die wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen von entscheidender Bedeutung sein. Die Standorte zur Kleinwasserkraftnutzng orientieren sich in heutiger Zeit nach den Vorgaben der Wasserwirtschaft und nicht umgekehrt.

Sollte die Erneuerung einer Wehranlage aus wasserwirtschaftlicher Sicht sinnvoll sein und damit einhergehend die Nutzung der Wasserkraft ebenfalls ausgebaut werden, so sollen diese Maßnahmen in der Regel für einige Jahrzehnte Bestand haben - und genau diese Situation ist bei der Wehranlage Kiekebusch durch deren Rekonstruktion im Jahre 2000 gegeben – die Planung der Wasserkraftnutzung ist also eine Folge und nicht Ursache der Stauanlage.
 

*5.1 Beeinträchtigung durch Wasserableitung

  • Trockenfallen des Gewässerbettes
  • stärkere Erwärmung und verminderter Sauerstoffgehalt durch Reduktion der Wassermenge und -tiefe
  • Vernichtung der Fischarten, die auf einen Mindestwasserstand angewiesen sind
  • Verringerung der natĂĽrlichen morphologischen Gewässerentwicklung durch verminderte Substratumlagerung
  • geringere VerdĂĽnnung von Einleitungen und damit Verschlechterung der GewässergĂĽte und Beeinträchtigung des Temperaturhaushaltes
  • Vergleichsmäßigung des als Steuermechanismus fĂĽr biologische Vorgänge dienenden Abflussregimes in langen Phasen niedriger WasserfĂĽhrung (bei konstantem Mindestwasserabfluss)

Bemerkung-Planer.: Im konkreten Fall der KWKA-Kiekebusch wird keine Wasserableitung  vorgesehen, da die Wasserkraftanlage direkt neben der bestehenden Wehranlage geplant ist. Zur Durchflutung des bestehenden alten MĂĽhlengrabens wird die aktuell dort eingeleitete Wassermenge auch weiterhin – nur konstanter, bedingt durch den geplanten automatisch geregelten Stau – beibehalten.
 

*5.2 Beeinträchtigung durch Wehranlagen und sonstige Bauten

  • a) Unterbrechung der Durchgängigkeit des Gewässers und damit Wanderungshindernis sowohl in Bezug auf natĂĽrliche Vertriftung als auch auf Laichwanderungen oder anderen Wanderungen
  • b) Schäden an Gewässerbett und Ufern durch Bau- und Unterhaltungsarbeiten
  • c) Störfälle an der Wehranlage mit der Folge der erhöhten Ablagerung von Feinsedimenten im Unterlauf und der Ăśberdeckung des Gewässergrundes
  • d) Konflikte hinsichtlich der fĂĽr die Wasserkraftnutzung und fĂĽr die Durchgängigkeit zur VerfĂĽgung stehenden Wassermenge
  • e) Behinderung des RĂĽckbaus von Wehren durch bestehende Wasserkraftanlagen

Bemerkung-Planer.:

       a) Die Kiekebuscher Wehranlage ist vorhanden und wurde im Jahre 2000 erneuert die Planung der KWKA
         also Folge nicht Ursache.

    Bei der bestehende Wehranlage ist bereits eine Fischaufstiegsanlage vorhanden – durch die Anordnung der Wasserkraftanlage unmittelbar neben der Fischaufstiegsanlage wird der Spreeabfluß von der 40m breiten Wehranlage auf die rechte Uferseite hin verlagert, was das Auffinden der Fischaufstiegsanlage für aufsteigewillige Fische erleichtert, da dadurch ein Einschwimmen in Todwasserbereiche unterhalb der Wehranlage eher vermieden wird.
    Eine separate Fischabstiegshilfe ĂĽber Fischfluchtrohre, ist bei der geplanten Wasserkraftanlage ĂĽber die RechengutspĂĽlrinne vorgesehen.

    Zusätzlich zu der Aufstiegshilfe bei der Wehranlage bestehen weitere -mehr oder weniger durchgängige- Grabensysteme im Oberwasser der Wehranlage – z.B. Mühlengraben und Priorgraben. Der frühere Mühlengraben könnte mit “rauhen Rampen” -jeweils am Ein- und Auslauf angeordnet- ohne zusätzliche künstliche Ausstiegshilfen zu einem noch besseren Durchgängigkeitskorridor ausgebaut werden.

    b) Durch naturnahen Verbau könne Schäden minimiert, oder auf temporäre Einzelmaßnahmen beschränkt werden.

  • c) Diese Art Störfälle (welche sind das ĂĽberhaupt?) sollten möglichst vermieden werden!
  • d) Die Konflikte sollten durch klare Absprachen und Vorgaben weitestgehend vermieden werden. Im konkreten Fall der KWKA Kiekebusch wird die bestehende Fischtreppe durch eine Fischfluchtrohr mit SpĂĽlrinne ergänzt.
  • e) Die Sinnhaftigkeit eines bestehenden bzw. erneuerten Querbauwerkes aus wasserwirtschaftlicher oder/und ökologischer Sicht, wird hier vom Planer zunächst vorausgesetzt. NatĂĽrlich hätte ein RĂĽckbau der Stauanlage fĂĽr die Wasserkraftnutzung fatale Folgen – er sollte daher bei bestehender Wasserkraftnutzung, möglichst vermieden werden.

*5.3 Beeinträchtigung durch Turbinen und Triebwerkskanäle

  • a) Tötung und Verletzung von Fischen
  • b) Strukturarmut der Triebwasserkanäle

Bemerkung-Planer.:
a) Beim Einschwimmen von Fischen in das Turbinenlaufrad sind Verletzungen und Tötung von Fischen nicht auszuschließen. Bei der KWKA Kiekebusch wird zur Minimierung dieses Problems am Krafthauseinlauf ein Feinrechen mit einem Rechnestababstand, gemäß der behördlichen Vorgaben, kleiner als 20mm vorgesehen. Als Ausweichmöglichkeit werden zusätzlich zwei Fischfluchtrohe in unterschiedlichen Höhen vor dem Rechen angeordnet. Es gelingt somit nur relativ kleinen Fischen den Rechen zu passieren – für welche die Verletzungsgefahr in der Turbinenkammer i.a. geringer ist. Derzeit besteht für den Fischabstieg im unmittelbaren Bereich der Wehranlage nur der freie Fall über die Wehrkante ins 3m tiefer gelegene Tosbecken.

b) Da die KWKA unmittelbar neben der bestehenden Wehranlage angeordnet wird besteht der Triebwasserkanal aus kurzen Ein- und Auslaufkanälen, welche in diesem Bereich als Uferrücksetzung angesehen werden können. - die bestehende Struktur wird somit annähernd beibehalten. Der frühere Triebwasserkanal – der alte Mühlengraben – fungiert derzeit als naturnaher Be- und -entwässerungsgraben und kann als ein Gegenbeispiel zu den Aspekten in den “Fachbeiträgen des Landesumweltamtes” angesehen werden.

*5.4 Beeinträchtigung durch Schwallbetrieb

  • eventuell notwendige Ausbau- und BefestigungsmaĂźnahmen von Ufer und Sohle durch hohe kĂĽnstliche Abflussschwankungen
  • teilweise hohe Faunenausfälle durch EntsanderspĂĽlungen
  • stark eingeschränkte Besiedelung mit nur sehr wenigen Arten, die ständigen Wechsel von Trockenfallen und Ăśberschwemmung tolerieren

Bemerkung-Planer.:Schwallbetrieb findet bei Laufwasserkraftanlagen kaum statt, da der Schwall im Regelfall zu einem Absinken des Oberwasserspiegels und somit zur Reduzierung der Nutzfallhöhe führen würde – die Spülung der Sedimente im Bereich der Wehranlage sind hingegen wiederum nicht dem Betrieb der Wasserkraftanlage zuzuordnen, sondern eben ausschließlich dem vorhandenen Querbauwerk.

     

*5.5 Beeinträchtigung durch Aufstau

  • “Veränderungen der Strömumgs-, Temperatur- und Sauerstoffverhältnisse fĂĽhren zu einer einseitigen Verschiebung des Artenspektrums und einer Verschlechterung der Selbstreinigungskraft des Gewässers
  • teilweise Wegfall der Abflussdynamik im RĂĽckstaubereich und damit Vernichtung der Arten der Wasserwechselzone und Verschlammung dieser Bereiche
  • Abnahme der Vielfalt
  • Veränderung des Geschiebehaushaltes, Sohlenerosion unterhalb des Staus und dadurch auch Grundwasserabsenkung
  • Wanderungshindernis durch Aufhebung des FlieĂźcharakters
  • stärkeres Wachstum von Photoplankton und Wasserpflanzen
  • Veränderung des Artenspektrums
  • Veränderung des lokalen Mikroklimas durch das Wärmespeichervermögen des aufgestauten Wasserkörpers
  • Regulierung des WasserfĂĽhrung (z.B. Dämpfung der fĂĽr die Aue relevanten Dynamik von Hochwässern)”.


Bemerkung-Planer.: Der Aufstau ist durch ein vorhandenes Querbauwerk gegeben, die Wasserkraftnutzung ist somit nicht URSACHE sondern, wie die oben aufgeführten Beeinträchtigungen, eine Folge – und dabei eine mit positiver NUTZWIRKUNG.
Die Folgen von natürlichen Querbauwerken, welche durch frei lebende Bieber errichtet werden, werden u.U. aus ökologischer Sicht oftmals viel positiver bewertet – obwohl es dabei auch zu einem ähnlichen Aufstau wie bei einer “künstlichen” Wehranlage kommen kann. Die Abstimmungsproblematik und Argumentation bei der Staufestlegung im Oberwasser der Wehranlage Kiekebusch bleibt somit dem KWKA-Planer weitestgehend unverständlich.


*6. Ă–konomische Aspekte
“Ein großer Vorteil einer Wasserkraftanlage gegenüber Wind- und Sonnenenergienutzung besteht in der höheren zeitlichen Verfügbarkeit. […] In Brandenburg ist jedoch das nutzbare Wasserkraftpotential abflussmengenbedingt auf maximal 95 Betriebstage beschränkt.”

“Wenn auch die volkswirtschaftliche Bewertung von kleinen Wasserkraftwerken mit einigen Unsicherheiten und Problemen behaftet ist, zeigt sie doch, dass die mit kleinen Wasserkraftanlagen verbundenen Eingriffe in die Natur und Landschaft zu externen Kosten führen,...”


Bemerkung-Planer.: Der Vorteil der Wasserkraftnutzung gegenüber anderen regenerativen Energienutzungen wird hier zweifelsohne gewürdigt – jedoch aufgrund einer Fehlinterpretation bei der Auslegung der “Potentialstudie Wasserkraft im Land Brandenburg” in die Irre geführt. Denn in der Potentialstudie wird die Ausbauwassermenge Qa über den Dauerlineinabfluß Q90, welcher an 90 Tagen im Jahr überschritten wird, definiert, was aber nicht zur Folge hat, daß die Wasserkraftanlage dann auch nur an diesen 90 Tage im Jahr arbeiten würde – sondern ganz im Gegenteil! - daß die Arbeitsdauer maßgeblich von der Wahl der Turbine bestimmt wird – diese arbeitet dann meistens bis zum mittleren Niedrigwasser oder gar noch darunter, bei relativ hoher Fallhöhe und muß dann leider bei Hochwasser meist abgeschaltet werden, da durch Anstieg des Unterwassers, die Fallhöhe dann ggf. zu gering wird. Im Falle KWKA Kiekebusch wird der Abfluß zusätzlich auch noch über die Talsperre Spremberg geregelt, welche wiederum aus wasserwirtschaftlicher Sicht einen Mindestabfluß von ca. 6 cbm/s ganzjährig gewährleisten soll. Die für die KWKA gewählte doppeltgeregelte Kaplanrohturbine arbeitet in diesem Teillastbereich -und auch noch darunter- mit einem sehr guten Wirkungsgrad und gewährleistet in diesem Schwachlastbereich noch immer eine Leistungsabgabe von rd. 75kW, was ca. 35% der Maximalleistung von 200kW darstellt. Kurzum die geplante Wasserkraftanlage arbeitet – sofern keine Betriebsstörungen und außergewöhnliche Naturerscheinungen vorliegen- das gesamte Jahr über mit einer sehr guten bis relativ guten Auslastung und auch Wirkungsgrad.

FAZIT hier: Indem die Überlegungen des Umweltbundesamtes auch auf Länderebene zitiert werden, werden diese dadurch nicht stichhaltiger – sondern nur mehr verbreitet.

Da hier offensichtlich wiederum die gleiche Verdrehung des Prinzips “Ursache-und-Wirkung” als Zirkelschluß von Bundesebene auf Länderebene zurückkommt. Dieses Prinzip mag vor Hundert oder 200 Jahren seine Gültigkeit gehabt haben , gilt aber heute -so zumindest im relativ flachen Lande- nicht mehr.

*7. Rechtliche Aspekte

Bemerkung-Planer.: Das Prinzip gilt auch hier: die Wasserkraftnutzung ist eine nützliche Folge und nicht die Ursache der Umwelteinwirkungen – auf welche sich die Bestimmungen und Gesetze in ihrer ursächlichen Zielrichtung beziehen wollen.

*8. Zusammenfassende Bewertung
a. “Ein Neubau oder Reaktivierung von Wasserkraftanlagen solle grundsätzlich nicht erfolgen

  • in natĂĽrlichen bzw. naturnahen Gewässern bzw. solche mit Renaturierungspotenzial
  • in sensiblen Gewässern
  • in festgesetzten/ geplanten Schutzgebieten nach Naturschutzrecht […]

b. Aus naturschutzfachlicher und gewässerökologischer Sicht sollte sich der Neubau von Wasserkraftanlagen auf “vorbelastete”, d.h. ehemalige Wasserkraftstandorte, oder aus anderen Gründen irreversibel degradierte Gewässerabschnitte beschränken.

c. Bei der Auswahl von Standorten fĂĽr Wasserkraftanlagen sowie bei der Festlegung ggf. Erforderlicher Vermeidungs-, Ausgleichs- und ErsatzmaĂźnahmen sind darĂĽber hinaus die Inhalte der Landschaftsplanung zu berĂĽcksichtigen und Abweichungen zu begrĂĽnden.

d. Die Standorte von Wasserkraftanlagen müssen unter ökologischen Gesichtspunkten unterschiedlich bewertet werden. Wenn an Querbauwerken auf Grund veränderter Nutzungsansprüche ein Potential zum Rückbau vorhanden ist, werden Wasserkraftanlagen wegen ihrer erheblichen ökologischen Schadwirkung abgelehnt. Andere Standorte, die wegen zwingender Randbedingungen auch langfristig einen Wehrbetrieb erfordern, sind bei Vorliegen der hydrologischen und sonstigen Voraussetzungen hingegen für eine Wasserkraftnutzung geeignet.“

Bemerkung-Planer.: Auch hier wieder und auf die Gefahr hin sich zu wiederholen: die neueren Kleinwasserkraftanlagen sind die Folge und nicht die Ursache von Querbauwerken (und deren Auswirkungen), da sie aufgrund von ökologischen und ökonomischen Aspekten nur da errichtet werden können, wo der Stau bereits vorhanden ist. Ist eine Stauanlage aus wasserwirtschaftlicher Sicht sinnvoll und somit ein Rückbau unwahrscheinlich, so ist ggf. auch die Wasserkraftnutzung hier sinnvoll – genau dies ist aus Sicht der Planer bei der KWKA Kiekebusch so gegeben.


e. „Die ökologische Bewertung von Kleinwasserkraftanlagen sollte zudem grundsätzlich von der Unterscheidung bestehender und neuer Anlagen ausgehen. Bestehende Anlagen können oft als Teil einer gewachsenen Kultur- und Naturlandschaft angesehen werden (z.B. Die zahlreichen Mühlenstaue Brandenburgs). Hier steht die ökologische Optimierung der Betriebsweise und die Gestaltung der Bauwerke im Vordergrund.“

Bemerkung-Planer.: Bei dem Kiekebuscher Querbauwerk ist die zum früheren Mühlenstau gehörende Wehranlage aus wasserwirtschaftlichen Gründen neu errichtet worden – und erfährt durch die geplante KWKA nun eine bauliche und zusätzliche nutzbringende Ergänzung, welche sich neben dem bestehenden Fischpass anschließt. Die bisherige vom Bodenverband vorgegebene Betriebsweise soll automatisiert und prinzipiell so beibehalten werden.


f. „Reaktivierungen bieten die Möglichkeit, Verbesserungen der technischen und ökologischen Gesamtsituation zu erreichen (z.B. durch Fischaufstieg). Unter der Annahme einer ökologischen optimierten Betriebsweise können deshalb Reaktivierungen positiv zu bewerten sein.“

Bemerkung-Planer.: Durch die Konzentration des Spreeabflusses zum bestehenden Fischpass hin wird die ökologische Gesamtsituation verbessert.


g. Wasserkraftanalgen hohes Treibhausgasverringerungspotential – Verringerung der Kosten durch Nutzung vorhandener Bausubstanz.

Bemerkung-Planer.: ohne Kommentar

h. Die Ergebnisse der Potentialstudie zum Wasserkraftpotential in Brandenburg sind nicht hinreichend belegt und nicht nachvollziehbar.

Bemerkung-Planer.: Die Studie ist klar strukturiert und nachvollziehbar ausgearbeitet – aufgrund der früheren Wasserhaltung im Tagebau waren die damaligen Abflussreihen noch nicht an die neuerlichen Prognosen angepasst, dadurch sind die Ertragsprognosen entsprechend aktuellen Erhebungen anzupassen – diese wurde bei der Planung der KWKA Kiekebusch – in enger Abstimmung mit dem LUA-Cottbus so ermittelt und angepasst.

i. „Das Betriebsstauziel sollte das altrechtliche Stauziel nicht überschreiten.“

Bemerkung-Planer.: Warum nicht? - sofern die Erhöhung aus rechtlicher, baulicher und wasserwirtschaftlicher Sicht machbar wäre?!

j. „Dem Ausbau und der Modernisierung bestehender Wasserkraftwerke muss auch aus Sicht der Stromgestehungskosten in Brandenburg der Vorrang vor dem Neubau von Anlagen gegeben werden.“

Bemerkung-Planer.: Je nach Standortsituation ergeben sich unterschiedliche Ausbaumöglichkeiten – z.B. wäre im Falle Kiekebusch der Ausbau der Wasserkraftnutzung auch bei der Markgrafenmühle zwar prinzipiell denkbar gewesen, der Eingriff in den ökologischen Bestand jedoch unverhältnismäßig höher als beim geplanten Ausbau direkt an der Wehranlage, zumal des Leistungspotential – schon alleine aufgrund der Restwasserproblematik im Spreebett – dort dann erheblich geringer ausgefallen wäre. Hier scheint eine Einzelfallplanung und -prüfung zur Beurteilung angebracht

k. „Übergeordnete bestätigte Programme, z.B. zum Biotop und Artenschutz sowie Renaturierungsprogramme, haben Priorität gegenüber dem Ausbau der Wasserkraftnutzung.“

Bemerkung-Planer.: Die Wasserkraftnutzung und die ökologischen Belange müssen per se nicht grundsätzlich gegensätzlich gesehen werden – ggf. ergibt sich auch eine Konstellation der sinnvollen Ergänzung.

l. „Der Reduktion klimarelevanter Gase steht ein nicht unerheblicher Verlust an Biodiversität und Artenvielfalt gegenüber. Wie fragwürdig dieser Gewinn ist. Zeigt sich dadurch, daß derzeit über Kleinwasserkraftwerke – einschließlich des technisch noch erschließbaren Potenzials – nur 1 Promille der gesamten CO2-Emissionen Deutschlands vermieden werden könnten, gleichzeitig aber die artenreichen Gewässerlebensgemeinschaften nachhaltig geschädigt werden. Vor diesem Hintergrund verliert sich der postulierte ökologische Vorteil auf der Seite des Klimaschutzes in der Schwankungsbreite des Energieverbrauchs. Gegenwärtig kann nicht einmal die Verbrauchszunahme eines einzigen Jahres ausgeglichen werden.“

Bemerkung-Planer.: Daß durch Kleinwasserkraftanlagen nur so ein geringer Anteil an Deutschlands CO2-Emissionen reduziert werden können – ist kein Indiz für die Minderwertigkeit der Wasserkraftenergie – sondern viel eher ein Hinweis auf den immensen ENERGIEHUNGER in Deutschland. Die Schädigung von artenreichen Gewässerlebensgemeinschaften wird hier erwähnt und ohne weitere Erläuterungen der Wasserkraftnutzung angelastet - offenbar in scheinbar logischer Abfolge, die oben aufgeführten Nachteile von Querbauwerken der Wasserkraftnutzung anlasten zu können – und auch hier gilt wieder und immer wieder – Wasserkraft ist heutzutage die Folge von Querbauwerken und nicht deren Ursache.

m. „Es sind keine Gründe gegeben, die eine planungsrechtliche Privilegierung der Wasserkraft im Bau- und Wasserrecht wünschenswert oder gar erforderlich machen würden.“

Bemerkung-Planer.: Ebenso wie zuvor, wird mit einer Umkehr des Ursachen-Zusammenhangs  zwischen Wasserkraftanlage und Querbauwerk eine Negativ-Argumentation gegenĂĽber Wasserkraftanlagen aufgebaut und dann folgerichtig deren planungsrechtliche Privilegierung als unnötig bewertet.

n. „Für bestehende und in Betrieb befindliche Anlagen sind gemeinsam mit den Verbänden und Betreibern der Wasserkraftwerke Konzepte zur Verminderung und Vermeidung schädigender Auswirkungen (bessere Turbinentypen, ökologische Restwassermengen etc.) auf die Fließgewässerökosysteme zu entwickeln und zu erproben.“

Bemerkung-Planer.: Hier werden nun in der Tat von einzelnen Wasserkraftanlagen ausgehende zwei relevante Umwelteinflüsse angesprochen, welche je nach Standortgegebenheiten unterschiedliche Lösungen bedürfen. Zum einen sind das die Verletzungen von Fischen beim Durchschwimmen des Rechens des Turbinengehäuses und der Turbinenlaufräder und zum anderen das Trockenfallen des Hauptgewässers bei Umleitungskraftwerken.

Beide Probleme sind bei der Planung zur KWKA Kiekebusch weitestgehend reduziert bzw. erst gar nicht relevant.

Als Turbinentyp ist eine Kaplanrohrturbine vorgesehen - und zur Abwehr und Abwärtsleitung von Fischen ist ein Rechen und zwei  Fischfluchtrohe vorgesehen. Eine Entnahme von FluĂźwasser findet nicht statt, da mit der geplanten KWKA die Wehranlage nur „umflossen“ anstatt „überflossen“ wird.

o. „Die zum Teil erhebliche ökologische Altlasten vorhandener Laufwasserkraftwerke sind zu beseitigen. Hier gibt es viel Nachholbedarf an Rekultivierungsarbeit.“

Bemerkung-Planer.: Sofern es sich hier um den RĂĽckbau vorhandener Stauanlagen handelt, welche in frĂĽherer Zeit oftmals zur Wasserkraftnutzung errichtet wurden, ist nun deren aktuelle wasserwirtschaftliche Bedeutung zu prĂĽfen.

Am Wehr Kiekebusch wäre das Trockenfallen des Mühlengrabens und des Auenwaldes im Zusammenhang mit einem Rückbau der Wehranlage u.U. ökologisch nicht vertretbar. Ähnliches gilt auch für eine Staureduzierung.

p. „Eine Ausweisung potenzieller Standorte, die bei vertretbar geringen Beeinträchtigungen aus naturschutzfachlicher und gewässerökologischer Sicht für die Wasserkraftnutzung geeignet sind, würde helfen Genehmigungsverfahren zu erleichtern. Positivkartierungen, die ausschließlich hydrologische Gesichtspunkte berücksichtigen, sind abzulehnen, da damit Genehmigungserwartungen geweckt würden, die im konkreten Genehmigungsverfahren u.U. nicht erfüllt werden können.“

Bemerkung-Planer.: Das eine schließt das andere nicht aus! Beide Studien bilden zusammengenommen die optimale Synthese – das Abweichen vom Optimum birgt dann zwar Risiken entweder mehr ökologischer und genehmigungsrechtlicher Natur oder aber ökonomischer Natur – die Situation ist dann aber insgesamt besser einzuschätzen.

q. „Das Erstellen einer generalisierten Richtlinie zur Zulassung von Wasserkraftnutzung erscheint nicht sinnvoll, da die konkreten örtlichen und ökologischen Bedingungen zu stark variieren, um überschaubar und allgemeingültig dargestellt werden zu können. Ein Leitfaden mit Beschreibung der fachlichen Eckpunkte wäre jedoch für die Genehmigungsbehörde sicher hilfreich.

Bemerkung-Planer.: Ein Leitfaden wäre sicherlich sinnvoll – da dann zu erwarten wäre, daß die Funktion und die Auswirkungen der Querbauwerke eindeutig von den Auswirkungen der Wasserkraftanlagen zu trennen wäre.

Eine Wasserkraftanlage benötigt zwar einen Stau – muß aber heutzutage nicht zwangsläufig auch als dessen Verursacher angesehen werden! Dies mag in früherer Zeit anders gewesen sein – damals lautete die Devise: diese Energie hier vor Ort und damit auch das Staubauwerk - oder eben keines von beiden In heutiger Zeit sind die Querbauwerke großteils schon vorhanden und übernehmen oftmals auch noch andere wichtige wasserwirtschaftliche und auch flussregulierende Funktionen – in solch einem Fall ist die Reaktivierung oder der Neubau einer Wasserkraftanlage somit nur eine weitere zusätzliche Nutzung und nicht allein verantwortlich für die negativen Auswirkungen des Querbauwerkes – sofern diese überhaupt auftreten.


Aufgestellt: Berlin 15.09.2011

G. Zimmermann


 

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